Allgemeine Reisebedingungen des Beachcamp Albanien

§1 Abschluss des Reisevertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an

(2) Die Anmeldung kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet fĂŒr Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgefĂŒhrten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrĂŒckliche und gesonderte ErklĂ€rung ĂŒbernommen hat.

(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien zustande. Die Annahme durch Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsschluss wird Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien innerhalb von 7 Werkstagem dem Kunden eine schriftliche (in elektronischer Form, sprich E-mail) ReisebestĂ€tigung mit dem Reisepreissicherungsschein ĂŒbersenden.

(4) Weicht der Inhalt der ReisebestĂ€tigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien vor, an das Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien fĂŒr die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklĂ€rt. Die Annahme kann der Kunde ausdrĂŒcklich oder durch schlĂŒssige ErklĂ€rung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklĂ€ren.

§ 2 DEFINITIONEN

(1) Verbraucher im Sinne dieser GeschĂ€ftsbedingungen sind natĂŒrliche Personen, die mit Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien in GeschĂ€ftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser GeschĂ€ftsbedingungen sind natĂŒrliche und juristische Personen oder rechtsfĂ€hige Personengesellschaften, die in AusĂŒbung ihrer gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit mit der Agentur in eine GeschĂ€ftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser GeschÀftsbedingungen ist Moritz GÀrtner - Beachcamp Albanien.

§3 Bezahlung und GebĂŒhren

(1) Auf alle Zahlungen, die an Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien geleistet werden, wird eine ZahlungsgebĂŒhr in Höhe von 3% zuzĂŒglich zu dem auf der Rechnung oder der BuchungsbestĂ€tigung genannten Betrag, fĂ€llig. Der genaue Betrag der GebĂŒhr, sowie der Gesamtzahlungsbetrag wird direkt vor der Zahlung dem Kunden auf dem Zahlungsportal noch einmal angezeigt. Bei Zahlung per SEPA-BankĂŒberweisung ĂŒbernimmt Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien die ZahlungsgebĂŒhr, so dass die Zahlung fĂŒr den Kunden kostenfrei ist. Ebenfalls kostenfrei ist die erste Anzahlung von bis zu 100,- €, die der Kunde bei Buchung leistet. Hierauf entfallen keinen ZahlungsgebĂŒhren.

(2) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dĂŒrfen nur gegen AushĂ€ndigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der ReisebestĂ€tigung und des Reisepreissicherungsscheines sofort fĂ€llig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte GeschĂ€ftskonto von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

(3) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehĂ€ndigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fĂ€llig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgefĂŒhrt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien eingegangen sein. Maßgeblich fĂŒr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

(4) Bei kurzfristigen Anmeldungen kĂŒrzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzĂŒglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fĂ€llig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

(5) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollstĂ€ndige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche ZurĂŒckbehaltungsrechte des Kunden.

(6) Ist der Reisepreis trotz FĂ€lligkeit und einer von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien das DurchfĂŒhren der Reise ablehnen und den Kunden mit RĂŒcktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.

§4 Leistungen

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der ReisebestĂ€tigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind fĂŒr Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien bindend.

(2) Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien behĂ€lt sich ausdrĂŒcklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren GrĂŒnden vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklĂ€ren, ĂŒber die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen AnmeldungsbestĂ€tigung.

(4) Priorisierung bei Gruppenanmeldungen. Bei der Vergabe der TeilnahmeplĂ€tze behĂ€lt sich der Veranstalter vor, Anmeldungen von Personen, die sich zu zweit oder in einer grĂ¶ĂŸeren Gruppe anmelden, gegenĂŒber Einzelanmeldungen bevorzugt zu berĂŒcksichtigen. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht nicht. Die Priorisierung erfolgt nach organisatorischen Gesichtspunkten und stellt keine Garantie fĂŒr eine Teilnahme dar.

Priorisierung bei Voranmeldungen. FĂŒr das Beachcamp im Mai können Voranmeldungen entgegengenommen werden. Voranmeldungen werden bei der Vergabe der TeilnahmeplĂ€tze bevorzugt berĂŒcksichtigt. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz entsteht durch die Voranmeldung nicht. Die endgĂŒltige Teilnahme kommt erst mit verbindlicher BuchungsbestĂ€tigung des Veranstalters zustande.

§5 RĂŒcktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch ErklĂ€rung gegenĂŒber Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien vom Reisevertrag zurĂŒcktreten. Maßgeblich ist der Zugang der RĂŒcktrittserklĂ€rung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den RĂŒcktritt schriftlich zu erklĂ€ren.

(2) FĂŒr den Fall des RĂŒcktritts durch den Kunden stehen Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien unter BerĂŒcksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale EntschĂ€digungen zu.

(3) HierfĂŒr sind folgende SĂ€tze maßgeblich: Bei langfristigen Annullierungen bis 61 Tage vor Reisebeginn wird eine StornogebĂŒhr in Höhe von 10% des Reisepreises berechnet.

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende GebĂŒhrensĂ€tze:

60. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

31. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

ab 14. Tag vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises

vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises

(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Moritz GÀrtner - Beachcamp Albanien nachzuweisen, dass ihm tatsÀchlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsÀchlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(5) Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien behĂ€lt sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere EntschĂ€digung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenĂŒber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.

(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. UmbuchungswĂŒnsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre DurchfĂŒhrung ĂŒberhaupt möglich ist, nur nach RĂŒcktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgefĂŒhrt werden. Dies gilt nicht bei UmbuchungswĂŒnschen, die nur geringe Kosten verursachen.

(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behĂ€lt sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen GrĂŒnden nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprĂŒngliche Kunde haften gegenĂŒber dem Reiseveranstalter fĂŒr den Reisepreis und als Gesamtschuldner fĂŒr sĂ€mtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

§6 Versicherung

Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien empfehlen den Abschluss einer ReiserĂŒcktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung.

§7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger RĂŒckreise oder aus sonstigen zwingenden GrĂŒnden nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemĂŒhen. Diese Verpflichtung entfĂ€llt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

§8 RĂŒcktritt und KĂŒndigung durch den Reiseveranstalter

§8a Mindestteilnehmerzahl

FĂŒr das Beachcamp Albanien im Mai betrĂ€gt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Moritz GĂ€rtner – Beachcamp Albanien berechtigt, das Camp bis spĂ€testens 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollstĂ€ndig zurĂŒckerstattet. Weitergehende AnsprĂŒche bestehen nicht.

Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien kann in folgenden FĂ€llen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurĂŒcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kĂŒndigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die DurchfĂŒhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhĂ€lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich BevollmĂ€chtigten von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien sind in diesen FĂ€llen bevollmĂ€chtigt, die Rechte von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien wahrzunehmen. KĂŒndigt Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien, so behĂ€lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von LeistungstrĂ€gern gutgeschriebenen BetrĂ€ge.

Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien vom Reisevertrag zurĂŒcktreten, wenn in der Reiseausschreibung fĂŒr die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die DurchfĂŒhrung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen fĂŒr diese Reise so gering ist, dass im Falle der DurchfĂŒhrung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten wĂŒrde, erhĂ€lt der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurĂŒck. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzĂŒglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzĂŒglich zurĂŒckzuerstatten.

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:

Ist die DurchfĂŒhrung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten fĂŒr Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen fĂŒr diese Reise so gering ist, dass fĂŒr den Reiseveranstalter die DurchfĂŒhrung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten wĂŒrde, kann der Reiseveranstalter zurĂŒcktreten. Ein RĂŒcktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien die dazu fĂŒhrenden UmstĂ€nde nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem RĂŒcktritt fĂŒhrenden UmstĂ€nde nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhĂ€lt der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzĂŒglich zurĂŒck. ZusĂ€tzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

§9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher UmstĂ€nde

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefĂ€hrdet oder beeintrĂ€chtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kĂŒndigen. Wird der Vertrag gekĂŒndigt, so kann der Reiseveranstalter fĂŒr die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene EntschĂ€digung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die RĂŒckbeförderung umfasst, den Kunden zurĂŒckzubefördern. Entstehende Mehrkosten fĂŒr die RĂŒckbeförderung sind von den Parteien je zur HĂ€lfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

§10 Obliegenheiten und KĂŒndigung des Kunden, GewĂ€hrleistung, Ausschluss von AnsprĂŒchen, VerjĂ€hrung

(1) FĂŒr den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemĂ€ĂŸ erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende MĂ€ngel sind stets unverzĂŒglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrĂ€chtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kĂŒndigen, wobei eine schriftliche ErklĂ€rung empfohlen wird.

(3) Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien informiert ĂŒber die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzĂŒglich anzuzeigen, sowie darĂŒber, dass vor der KĂŒndigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige KĂŒndigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fĂŒr ihn von Interesse waren.

(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemĂ€ĂŸen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der KĂŒndigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(5) Reisevertragliche GewĂ€hrleistungsansprĂŒche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenĂŒber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde AnsprĂŒche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische AnsprĂŒche handelt. AnsprĂŒche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenĂŒber Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien verjĂ€hren nach zwei Jahren. Die VerjĂ€hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen ĂŒber den Anspruch oder die den Anspruch begrĂŒndenden UmstĂ€nde, so ist die VerjĂ€hrung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

§11 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ĂŒber die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle SchĂ€den zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzĂŒglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. UnterlĂ€sst es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

§12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien fĂŒr SchĂ€den, die nicht KörperschĂ€den sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschrĂ€nkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsĂ€tzlich noch grob fahrlĂ€ssig herbeigefĂŒhrt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter fĂŒr einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines LeistungstrĂ€gers verantwortlich ist.

(2) FĂŒr alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen SchadensersatzansprĂŒche, die nicht auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei SachschĂ€den bis € 4.100; ĂŒbersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters fĂŒr SachschĂ€den auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschrĂ€nkt.

(3) Die oben genannten HaftungsbeschrĂ€nkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschrĂ€nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom LeistungstrĂ€ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den LeistungstrĂ€ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder BeschrĂ€nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenĂŒber dem Kunden hierauf berufen.

§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien informiert den Kunden ĂŒber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde StaatsbĂŒrger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere UmstĂ€nde können hierbei in der Person des Kunden nicht berĂŒcksichtigt werden, außer sie wurden Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien ausdrĂŒcklich mitgeteilt.

(2) Der Kunde ist fĂŒr die Einhaltung aller fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. SĂ€mtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfĂŒllt.

(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

§14 Preisanpassungen

(1) Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien behĂ€lt sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fĂŒr bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der fĂŒr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu Ă€ndern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen FĂ€llen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der SitzplĂ€tze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fĂŒr den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.

b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenĂŒber Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch fĂŒr Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien verteuert hat.

(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulĂ€ssig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung fĂŒhrenden UmstĂ€nde vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss fĂŒr Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien nicht vorhersehbar waren.

(3) Im Fall einer nachtrĂ€glichen Änderung des Reisepreises oder einer nachtrĂ€glichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien den Kunden unverzĂŒglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurĂŒckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fĂŒr den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.

§15 DATENSCHUTZ

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des VertragsverhĂ€ltnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf DatentrĂ€gern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrĂŒcklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverstĂ€ndlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der KreditprĂŒfung behĂ€lt sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung fĂŒr die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des KĂ€ufers verpflichtet. Bei laufenden NutzungsverhĂ€ltnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reiseveranstalter Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

§17 Verpflegung, Allergien und Eigenverantwortung

(1) Auch soweit Verpflegung (z. B. FrĂŒhstĂŒck, Halbpension, gemeinsame Restaurantbesuche oder sonstige Mahlzeiten) ausdrĂŒcklich Bestandteil der Camp-Leistungen ist, erfolgt die Zubereitung und Ausgabe der Speisen durch externe gastronomische Dienstleister (z. B. Hotels, Restaurants, Cateringbetriebe).

(2) Moritz GĂ€rtner – Beachcamp Albanien ist nicht Hersteller oder Betreiber der gastronomischen Einrichtungen und ĂŒbernimmt keine Verantwortung fĂŒr Inhaltsstoffe, Zubereitung oder Kennzeichnung der Speisen und GetrĂ€nke.

(3) Teilnehmer sind verpflichtet, bestehende Allergien, UnvertrĂ€glichkeiten, DiĂ€ten oder sonstige gesundheitliche EinschrĂ€nkungen eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ort sowohl dem jeweiligen gastronomischen Dienstleister als auch Moritz GĂ€rtner – Beachcamp Albanien ausdrĂŒcklich mitzuteilen.

(4) Die Auswahl, Bestellung und der Verzehr von Speisen und GetrĂ€nken erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Moritz GĂ€rtner – Beachcamp Albanien haftet nicht fĂŒr allergische Reaktionen, UnvertrĂ€glichkeiten oder sonstige gesundheitliche BeeintrĂ€chtigungen im Zusammenhang mit der Verpflegung, soweit kein vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verhalten vorliegt.

(5) Teilnehmer handeln hinsichtlich ErnĂ€hrung, GetrĂ€nkeauswahl und individueller gesundheitlicher BedĂŒrfnisse wĂ€hrend des gesamten Camps eigenverantwortlich.

(Stand: 01.01.2026)

Moritz GĂ€rtner - Beachcamp Albanien
Sollerbauerweg 11

81241 MĂŒnchen

beachcamp.albanien@gmail.com

https://beachcamp-albanien.de

Steuernummer: 102/414/08545

GeschĂ€ftsfĂŒhrer: Moritz GĂ€rtner